Rechtsschutz

Der VSPB vertritt seine Mitglieder nach dem Rechtschutzreglement und gemäss den Weisungen des Dachverbandes.



So läuft ein Rechtsschutzgesuch ab:

  • Eintreffen eines Falles nach Reglement
  • Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und Absprache betreffend der internen Rechtsvertretung
  • Formular ausfüllen (handschriftliche Formulare werden nicht angenommen), alle Unterlagen bereit stellen
  • Kontaktieren des Rechtschutzveranwortlichen des Sektion
  • Absprache weiteres Vorgehen, einreichen der Akten in Luzern und erste Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt
  • Entscheid Dachverband über die Kostenübernahme.

Das offizielle Rechtsschutzgesuch, das Reglement und ein Merkblatt können hier abgerufen werden.


Rechtsschutzverantwortlicher der Sektion Aargau Gemeinden sind:


Ein sehr interessantes Dokument stellt der Flyer «Meine Rechte im Straf- und im personalrechtlichen Verfahren» der Advokatur Bracher & Partner dar, welcher hier heruntergeladen werden kann.