Der VSPB vertritt seine Mitglieder nach dem Rechtschutzreglement und gemäss den Weisungen des Dachverbandes.
So läuft ein Rechtsschutzgesuch ab:
- Eintreffen eines Falles nach Reglement
- Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und Absprache betreffend der internen Rechtsvertretung
- Formular ausfüllen (handschriftliche Formulare werden nicht angenommen), alle Unterlagen bereit stellen
- Kontaktieren des Rechtschutzveranwortlichen des Sektion
- Absprache weiteres Vorgehen, einreichen der Akten in Luzern und erste Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt
- Entscheid Dachverband über die Kostenübernahme.
Das offizielle Rechtsschutzgesuch, das Reglement und ein Merkblatt können hier abgerufen werden.
Rechtschutzverantwortliche der Sektion Aargau Gemeinden sind:
- Peter Lieberherr, Stadtpolizei Baden, Telefon 079 271 02 54
- Thomas Stöckli, Stadtpolizei Baden, Telefon 079 275 76 02
Ein sehr interessantes Dokument stellt der Flyer «Meine Rechte im Straf- und im personalrechtlichen Verfahren» der Advokatur Bracher & Partner dar, welcher hier heruntergeladen werden kann.